An dieser Stelle informieren wir Sie über Urteile und Gesetzesänderungen. Schauen Sie doch einfach regelmäßig hier vorbei!

 

Endlich! Gesetz gegen überlange Verfahren in Kraft getreten:

Am 3. Dezember 2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten. Nunmehr ist es möglich, gegen überlange Verfahren mit einem Entschädigungsanspruch vorzugehen.

Hier ein informativer Link zur Entstehung des Gesetzes und zur durchschnittlichen Verfahrensdauer:

http://www.bmj.de/DE/Buerger/buergerMenschrechte/ueberlangeVerfahren/menschenrechte_ueberlange_verfahren_node.html