Abzug "neu für alt" (nfa)

Es gibt Ersatzteile, die dem Verschleiß unterliegen. Wenn beim Unfall ein Verschleißteil beschädigt wurde, das durch ein neues ersetzt werden muss, dann erspart sich der Geschädigte dadurch Aufwendungen, weil er dieses Verschleißteil früher oder später sowieso hätte ersetzen müssen, d.h. sein Fahrzeug erfährt eine "Wertsteigerung". Um das auszugleichen, wird ein Abzug "neu für alt" gemacht, weil sich ein Geschädigter durch einen Unfall nicht bereichern soll. Der Abzug nfa wird regelmäßig im Sachverständigengutachten festgehalten und von den geschätzten Reparaturkosten abgezogen. Typische Teile die von einem Abzug nfa betroffen sein können: Reifen, Batterie, Stossdämpfer. Der konkrete Verschleiß muss aber immer objektiv festgestellt werden.