Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, so haben Sie Anspruch auf Ersatz des Ihnen hierdurch entstandenen Schadens.

Dieser kann grob in folgende Positionen eingeteilt werden:

- Schadensersatz in Form von Reparatur-kosten (auch fiktiv) für die Beschädigung des Kraftfahrzeugs

- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, Kosten der Verschrottung, Kosten für Ab- und Anmeldung, Restbenzin im Tank (hier konkreter Nachweis erforderlich), Umbaukosten für Navigations- und Phonogeräte (wenn diese nicht im Sachverständigengutachten berücksichtigt wurden) 

- Sachverständigenkosten bzw. bei Bagatellschäden Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags

- Schmerzensgeld bei Personenschäden, Zuzahlungen zu Heilbehandlungskosten (beispielsweise Krankengymnastik), Rezeptkosten, Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen, zur Apotheke, zum Physiotherapeuten, Ersatz für beschädigte Kleidung, Brille, Handy, Schmuck etc.

- Rechtsanwaltskosten

- Abschleppkosten

- Standgebühren der Werkstatt/ des Abschlepp-unternehmens

- Mietwagenkosten

- Nutzungsausfall

- Haushaltsführungsschaden im Verletzungsfall

- Kostenpauschale zur Abgeltung der Ihnen durch den Unfall entstandenen Telefon- und Portokosten - die Rechtsprechung erkennt eine Kostenpauschale zwischen 25,- € und 30,- € an. Was Sie hingegen nicht ersetzt verlangen können, ist der Ihnen entstehende Zeitaufwand für die Regulierung der durch den Unfall entstandenen Schäden.

 

Den einzelnen Schadenspositionen sind auf dieser Seite jeweils einzelne Unterkapitel gewidmet.