Wiederbeschaffungswert: Der Wieder-beschaffungswert ist der Betrag, den man einem Händler zahlen müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Stichtag ist der Tag des Unfalls. In den Wiederbeschaffungswert fließen auch Faktoren wie Händlergewinn und Garantie ein. Der Wiederbeschaffungswert wird vom Sachverständigen im Gutachten angegeben. Der Wiederbeschaffungswert geht von den Marktverhältnissen am Wohnort des Geschädigten aus.

 

- Wiederbeschaffungsaufwand: Der Wieder-beschaffungsaufwand ist der Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert Ihres Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungsaufwand wird ersetzt, wenn Sie auf Totalschadenbasis abrechnen, ohne zu reparieren.