Fiktive Reparaturkosten

Wenn Sie ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellt haben lassen und sich dazu entscheiden, Ihr Fahrzeug NICHT reparieren zu lassen, sondern von der Versicherung den im Gutachten oder Kostenvoranschlag aufgeführten Reparaturkostenbetrag ausgezahlt verlangen, dann spricht man von fiktiven Reparaturkosten. Fiktiv, weil eine Reparatur ja gar nicht vorgenommen wurde. Fiktive Reparaturkosten können Sie nur ohne Umsatzsteuer ersetzt verlangen, weil diese nicht angefallen ist.