Kostenpauschale

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls werden, entstehen Ihnen infolge des Unfalls typischerweise Kosten durch Telefonate und Fahrten zur Reparaturwerkstatt oder auch Portokosten. Diese Kosten sind regelmäßig schwer durch etwaige Quittungen nachzuweisen, so dass Ihnen hier als Geschädigter Ersatz in Form einer Kostenpauschale (diese wird manchmal auch als Schadenspauschale oder Nebenkostenpauschale bezeichnet) zugebilligt wird.

Die Höhe dieser Kostenpauschale liegt zwischen 20 € und 30 €, wobei die Rechtsprechung innerhalb diser Spannweite sehr uneinheitlich entscheidet.

Die meisten Haftpflichtversicherer zahlen eine Kostenpauschale von 25,- €.

Jedoch müssen Sie diese Kostenpauschale wie auch alle anderen entstandenen Schäden gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend machen, sonst wird Sie Ihnen nicht gezahlt!